Allgemeine Gruppenbuchungsbedingungen der Trabinauten
§ 1 Allgemeines
(1) Die Jendrischok & Meißner GbR,vertreten durch den vertretungsberechtigten Gesellschafter Tony Jendrischok, Kamenzer Str. 9, 01099 Dresden geschäftlich handelnd unter der Bezeichnung „Trabinauten“ (im Folgenden auch „wir“ oder „Trabinauten“ genannt) bietet auf Grundlage individueller Vereinbarung von Dauer, Ort, Datum, Zeit und Anzahl der Teilnehmer sowie der Vergütung Trabant-Rundfahrten für Gruppen (beginnend ab zwei Personen) an.
(2) Für unsere Gruppenbuchungsbedingungen gelten ausschließlich die vorliegenden Allgemeinen Gruppenbuchungsbedingungen. Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für zukünftige Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
§ 2 Hinweis auf fehlendes Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 13 BGB)
Wir weisen darauf hin, dass für die Buchungen nach vorliegenden Gruppenbuchungsbedingungen kein Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 13 BGB) besteht, da es sich um Verträge Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, welche für die Erbringung einen spezifischen Termin vorsehen (vgl. § 312g Abs. 2 Ziffer 9 am Ende).
§ 3 Preise
Für unsere Gruppenbuchungen gelten die individuell auf Anfrage übermittelten Preise, welche je nach Dauer, Ort, Datum, Zeit und Anzahl der Teilnehmer variieren. Die mitgeteilten Preise sind – so Sie als Verbraucher (§ 13 BGB) buchen – Endverbraucherpreise inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit eine solche anfällt. Fragen Sie als Unternehmer (§ 14 BGB) an oder für eine teilrechtsfähige Personenmehrheit (z.B. nicht-rechtsfähiger Verein), juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so verstehen sich die mitgeteilten Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit eine solche anfällt.
§ 4 Vertragsschluss
(1) Unsere auf Anfrage übermittelten Tarifbeschreibungen stellen noch kein verbindliches Angebot dar.
(2) Mit Übersendung des Ihrerseits unterschriebenen Buchungsformulars per Brief, Fax oder E-Mail oder telefonische Bestätigung der unsererseits mitgeteilten Tarifbeschreibung geben Sie ein verbindliches Angebot für die in dem Buchungsformular oder telefonisch beschriebene Tour zu den dortigen Konditionen ab. Ein Vertragsabschluss und damit eine vertragliche Bindung über die Ihrerseits angefragte Buchung kommt jedoch dann zustande, wenn wir Ihr Buchungsangebot ausdrücklich durch eine Auftragsbestätigung, telefonisch oder durch schlüssiges Handeln, insbesondere durch Bestätigung eines vereinbarten Treffpunkts, annehmen. Sie sind für die Dauer von 3 Werktagen an ihr Angebot gebunden.
(3) Der Vertragsinhalt wird durch uns gespeichert für
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die Dauer der Vertragserfüllung (Rechtsgrundlage hierfür ist Artikel 6 Abs. 1, Satz 1 lit. b) DS-GVO),
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nachrangig zur Erfüllung unserer (insbesondere steuer-) gesetzlichen Pflichten (Rechtgrundlage Artikel 6 Abs. 1, Satz 1 lit. c) DS-GVO) sowie
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im Falle der Anlage eines Kundenkontos Ihrerseits für die Dauer Ihrer dafür bestehenden Einwilligung (Rechtsgrundlage ist dann Artikel 6 Abs. 1, Satz 1 lit. a) DS-GVO).
Der Vertragsinhalt wird Ihnen zudem mit der Bestätigungsmail zugesendet und kann Ihnen im Falle des Verlusts Ihrer Unterlagen auf Anforderung ihrerseits in Textform in Abschrift übersendet werden.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Vorbehaltlich einer abweichenden Regelung im Einzelfall gilt für die Zahlung das Folgende:
Sie können durch Vorkasse per Überweisung, Kreditkarte oder per PayPal zahlen. Die Zahlung per Rechnung bieten wir derzeit ausschließlich für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (nachfolgend auch „Behörde“) an.
(2) Geraten Sie mit Ihrer Zahlung in Verzug und tätigen Sie das Geschäft als Verbraucher (§ 13 BGB), so sind Sie verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz an uns zu bezahlen, es sei denn, dass wir einen höheren Schaden nachweisen können. Handeln Sie als Unternehmer, so gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Verzugszinssatz 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz beträgt.
(3) Unsere Leistungsverpflichtung ist aufschiebend dahingehend bedingt, dass Sie die geschuldete Zahlungsverpflichtung vollständig erfüllen.
§ 6 Ihre Nebenpflichten als (Mit-)Fahrer
(1) Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Nutzung treffen Sie nachfolgende Verhaltenspflichten, deren Nichtbefolgung für Sie zu Nachteilen – insbesondere zur Kündigung und Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen unsererseits oder Dritter – führen können.
(2) Sie sind als Kunde verpflichtet:
1. bei zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlichen Abfragen (z.B. hinsichtlich Ihres Führerscheins) vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen,
2. – so Sie eine Fahrt als Fahrer gebucht haben –
a) die Fahrt nicht unter Einfluss von Alkohol (0,0 Promille!) und/oder etwaigen illegalen Drogen und/oder sonst die Fahrtauglichkeit beeinträchtigenden Substanzen (z.B. Medikamenten mit entsprechender Nebenwirkung) anzutreten,
b) bei Fahrtantritt und während der Teilnahme an der Fahrt Ihren Führerschein sowie ein gütliges Ausweisdokument mit sich zu führen,
c) – so der weitere Fahrer nicht zu Ihren Gunsten auf seine aktive Fahrzeit (d.h. am Steuer) einvernehmlich verzichtet - zu den im Plan erfassten Wechselzeiten dem weiteren Fahrer Gelegenheit zu geben, das Fahrzeug zu steuern,
d) im Übrigen die Regelungen der StVO zu wahren
e) das Fahrzeug sorgfältig zu führen, es also insbesondere zu unterlassen, mit angezogener Handbremse zu fahren und/oder die Kupplung „schleifen zu lassen“ bzw. – so Sie nicht wissen, was das bedeutet, sich vor Fahrtantritt bei dem Tourbegleiter zu informieren – und
e) auf das Wohlbefinden etwaiger Mitfahrer zu achten.
3. jegliche Beschädigung (sei es bei Übernahme des Fahrzeugs oder während der Nutzungsdauer) des genutzten Fahrzeugs unverzüglich dem Begleiter der jeweiligen Tour zu melden;
4. das Essen und Trinken im Fahrzeug zu unterlassen (es gibt hierfür Pausen mit Ausstiegsmöglichkeit) und
5. den Anweisungen des Tourbegleiters Folge zu leisten.
(3) Sollten Sie gegen eine oder mehrere der Nebenpflichten nach Absatz 2 verstoßen, so sind wir berechtigt, Sie – je nach Schwere des Verstoßes - vorübergehend oder dauernd von der jeweiligen Tour auszuschließen und/oder Ihnen die Erlaubnis zu entziehen, das Fahrtzeug selbst zu steuern (Degradieren auf Beifahrer). Das gleiche gilt, wenn wir von Dritten darauf hingewiesen werden, dass ein Verstoß gegen die in Absatz 2 enthaltenen Pflichten vorliegen würde, sofern die Behauptung des Dritten nicht offensichtlich unrichtig ist.
§ 7 Haftungsklausel
(1) Abweichend von § 536a BGB haften wir auch im Falle des Abschlusses von Verträgen mit mietvertraglichem Charakter selbst dann, wenn ein Mangel bereits bei Vertragsschluss vorhanden ist, nur dann auf Schadenersatz, wenn wir den Mangel zu vertreten haben. Wir leisten darüber hinaus Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (z. B. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
a) Die Haftung bei Vorsatz oder aus Garantie bleibt unbeschränkt.
b) Im Falle grober Fahrlässigkeit haften wir
aa) gegenüber Unternehmern in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, soweit es sich nicht um eine so wesentlichen Pflicht handelt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie daher regelmäßig vertrauen dürfen (sog. Kardinalpflicht), jedoch
bb) gegenüber Verbrauchern haften wir für grobe Fahrlässigkeit unbeschränkt.
c) Verletzen wir im Übrigen einfach fahrlässig eine Kardinalpflicht, so haften wir nur in Höhe des für uns bei Vertragsabschluss typischerweise vorhersehbaren Schadens.
d) Befinden wir uns mit unserer Leistung in Verzug, so haften wir auch für Zufall, es sei denn, der Schaden wäre auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten.
e) Im Übrigen ist eine Haftung durch uns für einfache oder geringere Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(2) Wir behalten uns den Einwand des Mitverschuldens vor. Sie haben die Pflicht zur Wahrung der StVO.
(3) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
(4) Die vorstehenden Absätze des § 7 (Haftungsklausel) gelten nicht im Falle der Verletzung von Leben, des Körpers, der Gesundheit oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.
§ 8 Rechtswahl, Hinweis auf Europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung („OS“), Information im Sinne des § 36 VSBG, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), welche aus einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum bestellen, gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (sog. „Günstigkeitsprinzip“).
(2) Nach der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten ist ab dem 9. Januar 2016 für Verbraucher die Möglichkeit vorgesehen, Streitigkeiten mit Unternehmern im Zusammenhang mit Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen außergerichtlich über eine Online-Plattform (OS-Plattform) beizulegen. Diese Plattform ist von der EU-Kommission unterhalten und über den folgenden Link zugänglich gemacht: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
(3) Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (vgl. § 36 VSBG).
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen Dresden, Deutschland.
(5) Für den Fall, dass die im Klageweg in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, lautet der Gerichtsstand Dresden, Deutschland.
Stand: August 2021